Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Das Pionierprojekt wurde vom Verein Grundeinkommen und dem Think & Do Tank Dezentrum 2020 gegründet. Ting ist ein zivilgesellschaftliches und politisch unabhängiges Pilotprojekt, welches via «Agentur für Weiterentwicklung GmbH» (AfW), bestehend aus einem erfahrenen Kernteam, nicht gewinnorientiert entwickelt wird. Ting wird in der Start-up-Phase via AfW vom Migros-Pionierfonds, der Ernst Göhner Stiftung, der Temporatio Stiftung und privaten Gönnerinnen unterstützt. Primär steckt hinter Ting aber eine vielfältige und stetig wachsende Community. Jedes Mitglied hat Zugriff auf alle unternehmerischen Zahlen und ist ein aktiver Teil der Idee.

Wir haben Ting geschaffen, weil wir überzeugt sind, so neue Ideen in Umlauf zu bringen, die Auswirkungen des gesellschaftlichen Strukturwandels abzufedern und gleichzeitig neue Wege für Sozialsysteme aufzuzeigen. Wir wollen mit Ting Innovation und Engagement innerhalb der Gesellschaft fördern und Menschen bei der Umsetzung ihrer Wunschprojekte unterstützen.

Pro Mitgliedschaftsform geht ein Anteil an die Weiterentwicklung, den Unterhalt und den Support bei Ting. Hier findest du den genauen Prozentsatz für deine Mitgliedschaft. Möchtest du einen genaueren Einblick in die Gemeinkosten? Hier findest du mehr dazu, wie diese Gebühren verwendet werden.

Mitgliedschaft

Hier kannst du dich jederzeit bei Ting anmelden. Bei Fragen schreib uns unter team@ting.community. Wir sind gerne für dich da.

Es gibt drei Mitgliedschaftsformen bei Ting. 

  1. Enable: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen und tragen ohne Gegenleistung zur Umverteilung von Geld bei. 
    Beitragshöhe: Ab CHF 10 monatlich, keine Obergrenze. Keine Kündigungsfrist. 
     
  2. Boost: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen. Sie können bei Bedarf selbst bis zu zwei Monate Community-Geld beziehen. 
    Beitragshöhe: Ab CHF 65 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist.
     
  3. Transform: investieren ebenfalls vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen. Sie können bei Bedarf selbst bis zu sechs Monate Community-Geld beziehen. 
    Beitragshöhe: Ab CHF 150 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist.

Bist du noch nicht bereit für eine Mitgliedschaft aber möchtest Ting unterstützen? Hier kannst du einmalig spenden. Danke!

Ein Mitglied oder Spender:in kann mittels E-Mail an die Betreiberin jederzeit seine gewählte Mitgliedschaft (Abonnement) hochstufen (upgrade), sofern der monatliche Beitrag mindestens dem Minimum des neuen Angebots entspricht. Ein Mitglied kann mittels E-Mail an die Betreiberin jederzeit sein gewähltes Angebot zurückstufen (downgrade), sofern das Mitglied sich aktuell nicht in einer Bewilligungsphase befindet oder bereits eine bewilligte Weiterentwicklung zugesichert bekommen hat. 
Eine Zurückstufung auf das Angebot «Enable» kann nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Ausserdem sollen keine Zahlungsverpflichtungen mehr bestehen.

Ja, drei Monate für die Mitgliedschaften Boost und Transform. Für die Enable-Mitgliedschaft gibt es KEINE Kündigungsfrist.

Hinweis: Während den ersten drei Monate einer Boost- oder Transform-Mitgliedschaft kannst du ohne Kündigungsfrist kündigen. Wir überweisen dir auf Wunsch deine Beiträge zurück.

Mitgliederbeiträge

Ja, der Trägerverein «Verein Grundeinkommen» ist eine gemeinnützige und steuerbefreite Organisation mit Sitz in Basel. 
Beiträge an Ting können ab CHF 100 pro Kalenderjahr (gem. OR) von den Steuern abgezogen werden.

  1. Enable: Ab CHF 10 monatlich, keine Obergrenze. Keine Kündigungsfrist.
  2. Boost: Ab CHF 65 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen gewähren wir einen reduzierten Mindestbeitrag von CHF 50.-/Monat über eine befristete Laufzeit.
  3. Transform: Ab CHF 150 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen gewähren wir einen reduzierten Mindestbeitrag von CHF 100.-/Monat über eine befristete Laufzeit. 

Deine Mitgliederbeiträge kannst du per Banküberweisung (Dauerauftrag) und mit Kreditkarte oder Postfinance Card bezahlen.
 

Angaben für den Dauerauftrag:

IBAN: CH14 0839 0034 2546 1000 6
​Begünstigter: Verein Grundeinkommen, Gerbergasse 30, 4001 Basel
Clearing-Nr.: 8390
Dauerauftrag: Monatlich, spätestens bis zum 28. vor Feiertag

Ting ist ein klassisches Umlageverfahren, wie die AHV auch, mit integrierter Umverteilung. Sämtliche Einnahmen, abzüglich einer Gebühr für Verwaltungskosten, werden direkt wieder an einen Teil der Mitglieder ausbezahlt. Im Falle von Ting sind das die Mitglieder in Weiterentwicklung. 

Eine Weiterentwicklung mit Bezug von Community-Geld kann jedes Boost- oder Transform-Mitglied beantragen. Die ersten drei Monatsbeiträge (die drei ersten Zahlungen) eines Mitglieds werden auf das Rücklagenkonto verschoben, um die laufenden Weiterentwicklungen in jedem Fall auszahlen zu können.

Das Leben kann eine Achterbahn sein, Lebensumstände ändern sich. Bewegung im Leben ist ja auch in der DNA von Ting verankert. Das verstehen wir. Ting (Geld umverteilen) ist jedoch eine langfristige Sache und schenkt viel Vertrauensvorschuss. Würden alle nach ihrem Bezug von Community-Geld gar keinen Beitrag mehr leisten, funktioniert das Umlageverfahren, die Umverteilung, definitiv nicht. 

In aller Kürze:
  • Die Mitgliedschaftsform bzw. Beitragshöhe jederzeit anzupassen ist nachvollziehbar und absolut in Ordnung.
  • Kurz nach einem Bezug von Community-Geld die Mitgliedschaft ganz zu künden, torpediert das System massgeblich. Gemäss unseren AGB ist es missbräuchlich wenn jemand nur Community-Geld bezieht und danach umgehend wieder kündigt.
Bitte nimm den Vertrauensvorschuss der anderen Mitglieder und die gelebte Solidarität bei deinen Entscheidungen ernst.

Nein. Dein Mitgliederbeitrag wurde direkt in die Weiterentwicklung der Community-Mitglieder investiert.

Nein. Das Geld, das du durch deinen Mitgliederbeitrag der Community zur Verfügung gestellt hast, hat die Weiterentwicklung anderer Mitglieder ermöglicht. Es gibt keinen rückwirkenden Anspruch auf die von dir einbezahlten Mitgliederbeiträge.

Nein. Es funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip wie z.B die Schweizer AHV. Dein Mitgliederbeitrag ist nicht an die Höhe des Ting-Beitrages gekoppelt.

Aber Achtung...

Das Leben kann eine Achterbahn sein, Lebensumstände ändern sich. Bewegung im Leben ist ja auch in der DNA von Ting verankert. Das verstehen wir. Ting (Geld umverteilen) ist jedoch eine langfristige Sache und schenkt viel Vertrauensvorschuss. Würden alle nach ihrem Bezug von Community-Geld gar keinen Beitrag mehr leisten, funktioniert das Umlageverfahren, die Umverteilung, definitiv nicht. 

In aller Kürze:
  • Die Mitgliedschaftsform bzw. Beitragshöhe jederzeit anzupassen ist nachvollziehbar und absolut in Ordnung.
  • Kurz nach einem Bezug von Community-Geld die Mitgliedschaft ganz zu künden, torpediert das System massgeblich. Gemäss unseren AGB ist es missbräuchlich wenn jemand nur Community-Geld bezieht und danach umgehend wieder kündigt.
Bitte nimm den Vertrauensvorschuss der anderen Mitglieder und die gelebte Solidarität bei deinen Entscheidungen ernst.

Gemeinschaftskonto

Mit der Alternative Bank Schweiz (ABS). Alle Mitgliederbeiträge werden auf ein ABS-Bankkonto des «Verein Grundeinkommen» einbezahlt.

Alternative Bank Schweiz ABS

IBAN: CH14 0839 0034 2546 1000 6

Clearing-Nr.: 8390

Kontoinhaber: Verein Grundeinkommen, Gerbergasse 30, 4001 Basel

 

Menschen, die Ting beitreten, suchen nach neuen Arten des Miteinanders und gemeinsamen Weiterkommens. Bei Ting findet eine Umverteilung statt. Aktuell finanzieren hunderte von Mitglieder über 15 Weiterentwicklungen im Monat. Ting wirkt also. Ting ist aber viel mehr als Geld umverteilen:

  • Wir ermöglichen uns gegenseitig die Zeit, die es für persönliche Veränderung braucht und tragen so zu einer zufriedeneren Gesellschaft bei

  • Wir senken die Hemmschwelle für den ersten Schritt zur Veränderung und damit die Hürde für ein selbstbestimmtes, unabhängiges Leben, an der so viele scheitern.

  • Wir erleben unmittelbar, was unser Geld bewirkt. Unsere Zinsen sind glücklichere, aus sich heraus motivierte Menschen.

  • Wir werden inspiriert durch andere Ideen und Lebenswege.

  • Wir investieren lokal ins Hier und Jetzt und gestalten damit die Zukunft.

  • Durch die Community erreichen wir mehr in kürzerer Zeit als alleine, weil wir uns gegenseitig mit Wissen und Kompetenzen unterstützen können.

  • Wir sichern uns gegenseitig für Unvorhergesehenes ab.

  • Geld teilen fördert das gegenseitige Vertrauen, ein nicht hoch genug einzuschätzender Effekt in Zeiten des Umbruchs.

Kurz, Zusammen ist für alle mehr drin!

Weiterentwicklung

Unter Weiterentwicklung werden intrinsisch motivierte Projekte und Tätigkeiten wie Aus- und Weiterbildungen, ökologisches, soziales und/oder ökonomisches Engagement und Unternehmungen (Projekt starten, Firma gründen, etc.) verstanden, welche sich entweder positiv auf die aktuelle Lebenssituation auswirken oder die Biographie nachhaltig prägen und einen Mehrwert für die Gesellschaft bieten.

Ting unterstützt Weiterentwicklungen für maximal 6 Monate (Mitgliedschaft Transform) und maximal 2 Monate (Mitgliedschaft Boost) mit maximal CHF 2'500.- pro Monat.

Wir fördern das Sein, nicht das Haben. Du kannst eine Weiterentwicklung beantragen, wenn sie intrinsisch motiviert ist, eine nachhaltige Zukunftsvision für dich beinhaltet und einen sichtbaren Nutzen für die Gesellschaft generiert. Gesetzeskonform und nicht diskriminierend, ist für uns selbstverständlich. 

Eine Eingabe (Weiterentwicklung) kannst du als Boost- oder Transform-Mitglied frühestens nach sechs Monaten und sechs einbezahlten Beiträgen einreichen. Zudem darfst du dich nicht in einer Sperrfrist oder Weiterentwicklungsphase befinden.

Weiterentwicklungen werden mit Beiträgen der Community finanziert. Die Finanzierung von Weiterentwicklungen ist davon abhängig, wie viele Eingaben gleichzeitig gemacht werden und wie hoch der aktuelle Stand des Gemeinschaftskontos ist. 

Hilft Ting in unmittelbaren, finanziellen Notlagen? 
Nein. Ting möchte Geld primär solidarisch umverteilen, um vielfältige Weiterentwicklung zu ermöglichen. Leider ist Ting nicht für Menschen in akuter (finanzieller) Notlage gedacht. Gesellschaftlich gedacht, würde es diesbezüglich wohl eine Steuerreform benötigen. Diese Problemstellung können wir als zivilgesellschaftliches, nicht-gewinnorientiertes Start-Up nicht lösen. Es war, ist und kann zudem kein Anspruch sein, die staatlich-sozialen Einrichtungen zu ersetzen. Ting möchte diese ergänzen. Wir möchten zeigen, was eine finanzielle Grundsicherung real bewirken kann. Statt in der Theorie zu verharren, machen wir und lernen auf dem Weg Schritt für Schritt dazu.

Gemäss unseren AGB ist es missbräuchlich wenn jemand nur Community-Geld bezieht und danach umgehend wieder kündigt.

Maximale Höhe

Im ersten Mitgliedsjahr können maximal 2000 CHF pro Monat bezogen werden, im zweiten Jahr maximal 2250 CHF pro Monat und ab dem dritten Jahr die volle Summe von 2500 CHF pro Monat.

Maximale Dauer

Transform Mitgliedschaft: 6 Monate

Boost Mitgliedschaft: 2 Monate

 

Wir zahlen das Community-Geld immer am 7. jeden Monats (bei Sonn- & Feiertagen danach) auf das von dir im Mitgliederbereich (Profil) hinterlegte Bankkonto ein.

Ja, im Rahmen des Umverteilungszyklus. Dieser beträgt aktuell (Stand Juli 2024) 8 Jahre. Das ist die Dauer einer theoretischen Rückzahlung des bereits bezogenen Community-Geldes. Dieser Zyklus wird kürzer, je mehr Mitglieder Ting hat oder je höher die einzelnen Beiträge sind. Um mehr Transparenz und Flexibilität zu schaffen, kannst du in deinem Profil jederzeit abrufen, wie viele Monate du noch beziehen kannst (Bezugssaldo).

Ja, du kannst deine Bezugsmonate auf Wunsch aufteilen. Das heisst, dass du Community-Geld für weniger als 6 (bzw. 2 bei Booster:innen) Monate beantragen kannst. Du kannst den Bezug von Community-Geld auch frühzeitig stoppen, falls du kein Community-Geld mehr brauchst. Die noch nicht bezogenen Monate kannst du ein andermal beziehen. Aber Achtung: Um erneut Community-Geld zu beziehen, musst du deinen Antrag erneut durch die Community prüfen lassen. Auch wenn das Vorhaben genau das gleiche bleibt. Um mehr Transparenz und Flexibilität zu schaffen, kannst du in deinem Profil jederzeit abrufen, wie viele Monate du noch beziehen kannst (Bezugssaldo). 

Ja, sehr genau sogar.

Im Eingabeformular (Mitgliederbereich) beschreibst du dein Vorhaben.

Deine Erfahrungen während und nach der Weiterentwicklung teilst du mit der Community, damit die Mitglieder von deinen Erfahrungen lernen können. Zudem wirst du Fragen beantworten, die der Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Das Vorhaben befähigt dich nach der Umsetzung etwas Neues zu tun, bringt dich in deiner Tätigkeit weiter, eröffnet dir neue Perspektiven. Die Frage, die du dir stellen kannst, ist: Kann ich mich nachher auf eine neue Stelle bewerben oder kann ich neue Fähigkeiten ausweisen?

Mit der Qualitätskontrolle bei der Eingabe, dem Teilen der Erkenntnisse während der Weiterentwicklung und dem Beantworten der Fragebogen, gewährleisten wir, dass die Weiterentwicklungen der Mitglieder dem Sinn und Zweck von Ting entsprechen.

Eingabe & Prüfung

Möchte ein Mitglied Community-Geld beziehen, macht das Mitglied eine Eingabe. Prüfer:innen beurteilen diese Eingabe auf Verständlichkeit und vier Kernkriterien. Sie entscheiden also darüber, ob jemand Community-Geld beziehen darf. 

Prüfer:in kann jedes Ting Mitglied (ausgenommen Ting Kernteam) werden. Eine Eingabe benötigt mindestens fünf Feedbacks von anonymen Prüfer:innen. Es gilt aber auch eine zeitliche Frist. Das heisst, dass während der Entscheidungsfrist mehr als fünf Feedbacks eingehen können. So wird der Entscheid breiter abgestützt. 

Eine Eingabe wird angenommen, sofern die Gesamtpunktzahl aller Prüfer:innen mehr als 2/3 der Gesamtpunktzahl beträgt und weniger als die Hälfte der Prüfer:innen Unklarheiten angemeldet haben. Das Mitglied wird per E-Mail über den Entscheid informiert.

Das sogenanntes Gremium, besteht aus freiwilligen Prüfer:innen (Mitgliedern) aus der Community und zwei externen Ethiker:innen. Jedes Mitglied kann Prüfer:in werden.

Hier mehr Details zur Entscheidung bei einer Eingabe.

Steuern & Sozialabgaben

Ja, der Trägerverein «Verein Grundeinkommen» ist eine gemeinnützige und steuerbefreite Organisation mit Sitz in Basel. 
Beiträge an Ting können somit ab CHF 100 pro Kalenderjahr (gem. OR) von den Steuern abgezogen werden.

So kannst du deine Beiträge von den Steuern abziehen:

  1. Steuerbescheinigung ab Anfang Jahr in deinem Profil herunterladen

  2. Unter «Spenden» in deiner Steuererklärung den Totalbetrag der Steuerbescheinigung eintragen

  3. Spendenbescheinigung der Steuererklärung beilegen

 

Ja, die bezogenen Beträge musst du als Einkommen versteuern. Bitte beachte, dass du das Community-Geld in der Steuererklärung nicht unter «Erwerbseinkommen» (unselbständig, selbständig) deklarierst, sondern unter «Übrige Einkünfte und Gewinne». Sonst wird es von den kantonalen Ausgleichskassen automatisch als AHV-pflichtig behandelt.
 

Ausnahme: Wenn du mit dem Community-Geld nur deinen minimalen Lebensbedarf deckst und kein weiteres Einkommen hast, dann solltest du individuell mit der kantonalen Steuerbehörde abklären, ob der Förderbeitrag eine steuerfreie Unterstützungsleistung ist. Diese unterliegen weder der Einkommens- noch der Schenkungssteuer. Beachte: Der «minimale Lebensbedarf» ist kantonal unterschiedlich definiert.

Rechtliches

Wir versprechen keine Gewinne/Renditen, wir machen durch ein Umlageverfahren den Bezug von zeitlich begrenzten monatlichen Community-Geldern möglich. Mit rund 2500 Mitgliedern kann Ting ohne zusätzliches Wachstum betrieben werden. Es gibt keine Pyramidenstruktur, die Initianten profitieren nicht vom Wachstum der Community. Es gibt keine Ausschüttungen (Provisionen), die abhängig von neuen Mitgliedern sind. 

Mehr dazu hier.

Nein. Das Geld ist in ständiger Bewegung. Was von der Community eingezahlt wird, geht nach Abzug der Verwaltungskosten als Community-Geld wieder an die Mitglieder in Weiterentwicklung. Das restliche Geld, das die Sicherheit der Liquidität garantiert, ist auf einem Rücklage-Konto hinterlegt, das dem Verein Grundeinkommen gehört. Der Verwendungszweck jeglicher Gelder des Vereins wird in den Statuten geregelt und unterliegt der Rechenschaftspflicht externer Prüfung.