Fragen und Antworten

Häufigste Fragen

All

Allgemeine Fragen

Das Pionierprojekt Ting wurde vom Verein Grundeinkommen und dem Think & Do Tank Dezentrum 2020 gegründet. Ting ist ein zivilgesellschaftliches und politisch unabhängiges Pilotprojekt, das nicht gewinnorientiert agiert. Ting wurde in der Start-up-Phase vom Migros-Pionierfonds, mittlerweile von der Ernst Göhner Stiftung, der Christoph Merian Stiftung und weiteren Stiftungen wie privaten Gönnerinnen unterstützt. Ting besteht aus einem operativen Kernteam und der stetig wachsenden Anzahl Mitglieder, welche das Projekt tragen und mitgestalten.

Wir haben Ting geschaffen, weil wir überzeugt sind, so neue Ideen in Umlauf zu bringen, die Auswirkungen des gesellschaftlichen Strukturwandels abzufedern und gleichzeitig neue Wege für künftige Sozialsysteme aufzuzeigen. Wir wollen mit Ting Innovation und Engagement innerhalb der Gesellschaft fördern und Menschen bei der Umsetzung ihrer Wunschprojekte unterstützen.

Pro Mitgliedschaftsform geht ein Anteil an die Weiterentwicklung, den Unterhalt und den Support bei Ting. Hier findest du den genauen Prozentsatz für deine Mitgliedschaft. Möchtest du einen genaueren Einblick in die Verwaltungskosten? Hier findest du mehr dazu, wie diese Gebühren verwendet werden.

Mitgliedschaft

Hier kannst du dich bei Ting registrieren. Bei Fragen schreib uns unter team@ting.community. Wir sind für dich da.

Es gibt drei Mitgliedschaftsformen bei Ting. 

  1. Enable: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen und tragen ohne Gegenleistung zur Umverteilung von Geld bei. 
    Beitragshöhe: Ab CHF 10 monatlich, keine Obergrenze. Keine Kündigungsfrist. 
     
  2. Boost: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen. Sie können bei Bedarf selbst bis zu drei Monate Ting-Geld beziehen. 
    Beitragshöhe: Ab CHF 75 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist.
     
  3. Transform: investieren vertrauensvoll in die Potenziale anderer Menschen. Sie können bei Bedarf selbst bis zu sechs Monate Ting-Geld beziehen. 
    Beitragshöhe: Ab CHF 150 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist.

Bist du noch nicht bereit, dich zu registrieren, möchtest Ting aber trotzdem unterstützen? Hier kannst du einmalig spenden. Danke!

Ein Mitglied kann jederzeit seine gewählte Mitgliedschaft upgraden, sofern der Minimalbeitrag der neuen Mitgliedschaft eingehalten wird. 

Damit als Transform- oder Boost-Mitglied eine Eingabe eingereicht werden kann, müssen nach dem Upgrade mind. 6 Monate und 6 Zahlungen à mind. CHF 150 (Transform) bzw. CHF 75.- (Boost) getätigt werden.

Ein Mitglied kann jederzeit seine gewählte Mitgliedschaft downgraden, sofern aktuell kein Vorhaben eingereicht, bewilligt oder von Ting-Geld finanziert wird. 

Ein downgrade auf eine Enable-Mitgliedschaft erfolgt unter der Einhaltung der 3-monatigen Kündigungsfrist.

Ja, drei Monate für Boost- und Transform-Mitgliedschaften. 
Für die Enable-Mitgliedschaft besteht keine Kündigungsfrist.

Öffentliche Ting-Events, sind im Footer der Website unter Events zu finden.
Mitglieder-Events als auch solche von Mitgliedern sind im Mitgliederbereich unter Events zu finden. 

Mitgliederbeiträge

Ja, der Trägerverein «Verein Grundeinkommen» ist eine gemeinnützige und steuerbefreite Organisation mit Sitz in Basel. 
Beiträge an Ting können (gem. OR) von den Steuern abgezogen werden.

  1. Enable: Ab CHF 10 monatlich, keine Obergrenze. Keine Kündigungsfrist.
  2. Boost: Ab CHF 75 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen gewähren wir einen reduzierten Mindestbeitrag von CHF 50.-/Monat über eine befristete Laufzeit.
  3. Transform: Ab CHF 150 monatlich, keine Obergrenze. Drei Monate Kündigungsfrist. In Ausnahmefällen gewähren wir einen reduzierten Mindestbeitrag von CHF 100.-/Monat über eine befristete Laufzeit. 

Deine Mitgliederbeiträge kannst du per Banküberweisung (Dauerauftrag) und mit Kreditkarte (Stripe.Inc) bezahlen.

Angaben für den Dauerauftrag:

IBAN: CH14 0839 0034 2546 1000 6
​Begünstigter: Verein Grundeinkommen, Gerbergasse 30, 4001 Basel
Clearing-Nr.: 8390
Dauerauftrag: Monatlich, spätestens bis zum 28. vor Feiertag

BTing ist ein klassisches Umlageverfahren (wie AHV). Die monatlich eingenommenen Mitgliederbeiträge auf dem Gemeinschaftskonto werden im nächsten Monat direkt zur Finanzierung der Vorhaben der ausführenden Mitglieder bezahlt. 

Länger: Das Umlageverfahren läuft über vier Konti. Die ersten drei Beiträge aller Mitglieder werden auf das Rücklagenkonto verschoben, um bewilligtes Ting-Geld in jedem Fall auszahlen zu können. Monatliche Überschüsse, Defizite und Spenden werden in die Liquidität überführt, um das System auch bei einer hohen Fluktuation stabil zu halten. Das monatlich angesammelte Geld im Gemeinschaftskonto wird im darauf folgenden Monat als Ting-Einkommen an Mitglieder für ihre Vorhaben ausbezahlt. Mit den erhobenen Gebühren werden laufende Verwaltungskosten gedeckt.

Nein. Ting ist ein langfristig angelegtes Projekt, das auf Vertrauen und Solidarität basiert.

Unmittelbar nach einem Bezug von Ting-Geld zu kündigen, downgraden und/oder den Minimalbetrag zu reduzieren, torpediert das Ting-System und ist gemäss unseren AGBs missbräuchlich. Das Umlageverfahren funktioniert nur, wenn alle Mitglieder auch nach ihrem Bezug weiter beitragen und auch anderen ermöglichen, ihre Ziele zu verwirklichen. .

Erlauben es die Lebensumständen vorübergehend nicht den Minimalbetrag zu zahlen, kann in Ausnahmefällen die Mitgliedschaft gewechselt, eine Pause eingelegt oder die Beitragshöhe zeitweise angepasst werden.

Nein. Deine Mitgliederbeiträge haben bereits Wirkung erzielt. Sie wurden in die Vorhaben der Mitglieder investiert.

Wenn ein Vorhaben abgelehnt wird, kann eine erneute Eingabe eingereicht oder die bereits einbezahlten Beiträge dafür verwendet werden.

Nein. Das Geld, das du mit deinen Beiträgen Ting zur Verfügung gestellt hast, hat die Weiterentwicklung anderer Mitglieder ermöglicht. Im Falle einer abgelehnten Eingabe kannst du dein eingezahltes Geld nutzen, um deine Weiterentwicklung umzusetzen. Die Auszahlung von Ting-Geld ist jedoch max. CHF 15’000 bzw. CHF 7’500, egal wie viel Geld du einbezahlt hast.

Nein. Es funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip wie z.B die Schweizer AHV. Die Höhe des Ting-Geldes ist nicht an die Höhe deines Ting-Beitrags gekoppelt. 

Hinweis Abstufung: Im ersten Mitgliedsjahr können maximal 2'000 CHF pro Monat bezogen werden, im zweiten Jahr maximal 2'250 CHF und ab dem dritten Jahr die volle Summe von 2'500 CHF.

Gemeinschaftskonto

Mit der Alternative Bank Schweiz (ABS). Alle Mitgliederbeiträge werden auf ein ABS-Bankkonto des «Verein Grundeinkommen» einbezahlt.
Kreditkartenzahlungen werden via Stripe Inc. abgewickelt.

Alternative Bank Schweiz AG (ABS)

IBAN: CH14 0839 0034 2546 1000 6
Clearing-Nr.: 8390
Kontoinhaber: Verein Grundeinkommen, Gerbergasse 30, 4001 Basel

QR Einzahlungsschein verein Grundeinkommen

 

Menschen, die Ting beitreten, suchen nach neuen Arten des Miteinanders und gemeinsamen Weiterkommens. Bei Ting findet eine Umverteilung statt. Aktuell finanzieren hunderte von Mitglieder über 17 Weiterentwicklungen im Monat. Ting wirkt also. Ting ist aber viel mehr als Geld umverteilen:

  • Wir stärken das gegenseitiges Vertrauen in der Gesellschaft.
  • Wir ermöglichen uns gegenseitig die Zeit, die es für persönliche Veränderung braucht und tragen so zu einer zufriedeneren Gesellschaft bei
  • Wir senken die Hemmschwelle für den ersten Schritt zur Veränderung
  • Wir erleben unmittelbar, was unser Geld bewirkt.
  • Wir investieren lokal ins Hier und Jetzt und gestalten damit die Zukunft.
  • Wir sichern uns gegenseitig für künftige Tätigkeiten ab

Kurz, Zusammen ist für alle mehr drin!

Weiterentwicklung

Unter Weiterentwicklung werden intrinsisch motivierte Projekte und Tätigkeiten wie ökologisches, soziales und/oder ökonomisches Engagement, Aus- und Weiterbildungen und Unternehmungen (Projekt starten, Firma gründen, etc.) verstanden, welche sich positiv auf den eigenen Lebensweg- und/oder Lebenssituation auswirken und einen Mehrwert für die Gesellschaft (SDGs) bieten. Zudem verwendet Ting den Begriff auch als die Zeit in der ein Mitglied Ting-Geld 

Das Vorhaben wirkt sich grundsätzlich positiv auf deinen Lebensweg und/oder deine Lebenssituation aus. Es befähigt dich z.B. etwas Neues zu tun, bringt dich in deiner Tätigkeit und/oder deinem Leben weiter oder eröffnet dir neue Perspektiven.

Wir fördern das Sein, nicht das Haben. Du kannst eine Weiterentwicklung beantragen, wenn sie deinen Lebensweg positiv beeinflusst (intrinsisch) und einen Mehrwert für die Gesellschaft (SDGs) generiert. Gesetzeskonform und nicht diskriminierend, ist für uns selbstverständlich. 

Eine Eingabe für eine Weiterentwicklung kannst du als Boost- oder Transform-Mitglied frühestens nach 6 Monaten und 6 einbezahlten Beiträgen einreichen. Zudem darfst du dich nicht in einer Sperrfrist oder in der Weiterentwicklungsphase befinden.

Die maximale Bezugsmöglichkeit liegt bei 6 Monaten für Transform und 3 Monaten für Boost. Im ersten Mitgliedsjahr können maximal 2'000 CHF pro Monat bezogen werden, im zweiten Jahr maximal 2'250 CHF und ab dem dritten Jahr die volle Summe von 2'500 CHF.

 

Wir zahlen das Geld jeweils am 7. des Monats (bei Sonn- & Feiertagen danach) auf das von dir im Mitgliederbereich (Profil) hinterlegte Bankkonto ein.

Ja, im Rahmen des Umverteilungszyklus. Dieser Zyklus beträgt aktuell (2025) 8 Jahre. Er beschreibt die Dauer, die es benötigt, bis alle bezugsberechtigten Mitglieder theoretisch eine Weiterentwicklung absolvieren konnten. Du kannst deinen persönlichen Saldo an verfügbaren Bezugsmonaten in deinem Profile einsehen.

Ja, du kannst deine Bezugsmonate auf Wunsch aufteilen. Dafür musst du eine erneute Eingabe machen. Du kannst deine Bezugsmonate auch stoppen, wenn du kein Ting-Geld mehr für dein Vorhaben verwenden möchtest. 
Für mehr Transparenz und einen besseren Überblick, kannst du in deinem Profil einsehen, wie viele Monate du aktuell zur Verfügung hast.

Ja. Im Eingabeformular beschreibst du dein Vorhaben. Du beschreibst das Ziel dahinter, zu welchem SDG Fokuspunkt es passt, wie lange du etwa brauchen wirst, wie viel es ungefähr kosten wird und was deine Beweggründe (intrinsisch) sind. 

Ja. Deine Erfahrungen während und nach der Weiterentwicklung teilst du im Anschluss mit anderen, damit sie von deinen Erfahrungen lernen können. Zudem wirst du Fragen beantworten, die der Forschung zur Verfügung gestellt werden.

Nein. Ting ist nicht für Menschen in akuter (finanzieller) Notlage konzipiert.
Ting teilt Geld, um gesellschaftliche Vorhaben zu ermöglichen. 

Gemäss unseren AGB ist es missbräuchlich, wenn jemand nur Ting-Geld bezieht und danach  wieder kündigt.

Eingabe & Prüfung

Möchte ein Mitglied Community-Geld beziehen, macht das Mitglied eine Eingabe. Prüfer:innen beurteilen diese Eingabe auf Verständlichkeit und drei Kernkriterien (positive Auswirkung auf den Lebensweg, Mehrwert für die Gesellschaft und Gesetzeskonform). Sie entscheiden also darüber, ob jemand Community-Geld beziehen darf. 

Prüfer:in kann jedes Ting Mitglied (ausgenommen Ting Kernteam) werden. Eine Eingabe benötigt mindestens fünf Feedbacks von anonymen Prüfer:innen. Es gilt aber auch eine zeitliche Frist. Das heisst, dass während der Entscheidungsfrist mehr als fünf Feedbacks eingehen können. So wird der Entscheid breiter abgestützt. 

Eine Eingabe wird angenommen, sofern die Gesamtpunktzahl aller Prüfer:innen mehr als 2/3 der Gesamtpunktzahl beträgt und weniger als die Hälfte der Prüfer:innen Unklarheiten angemeldet haben. Das Mitglied wird per E-Mail über den Entscheid informiert.

Wenn ein Vorhaben abgelehnt wird bzw. kein Ting-Geld ausbezahlt wird, kann eine erneute Eingabe eingereicht oder die bereits von dir einbezahlten Beiträge dafür verwendet werden. Die Auszahlung von Ting-Geld ist max. CHF 15’000 für Transform und CHF 7’500 für Boost, egal wie viel Geld eingezahlt wurde.

  1. Eine Eingabe auf Weiterentwicklung mit Bezug von Ting-Geld kannst du frühestens nach sechs Monaten und sechs einbezahlten Beiträgen einreichen.
  2. Du kannst eine Eingabe auf der Seite  «Wirkung» unter «Eingabe erstellen» neu erstellen oder einen bereits erstellten Eingabe-Entwurf editieren.
  3. Deine Eingabe wird automatisch den zur Verfügung stehenden Prüfer:innen zugeteilt. Sie bewerten deine Eingabe innert 20 Tagen anhand der drei Eingabe-Kriterien.
  4. Eine Eingabe benötigt mindestens fünf Feedbacks von anonymen Prüfer:innen. Während der Entscheidungsfrist können jedoch auch mehr als fünf Feedbacks eingehen. So wird der Entscheid breiter abgestützt. Eine Eingabe wird angenommen, sofern die Gesamtpunktzahl aller Prüfer:innen mehr als 2/3 der Gesamtpunktzahl beträgt und weniger als die Hälfte der Prüfer:innen Unklarheiten angemeldet haben.
  5. Sobald die Entscheidungsfrist von 14 Tagen abgelaufen ist, wirst du automatisch per E-Mail über den Entscheid informiert.
  6. Ist dein Vorhaben vom Gremium angenommen worden, wird ein geschätztes Startdatum berechnet und kommuniziert (Mit Wartezeiten ist zu rechnen). Im «Cockpit» ist ersichtlich, auf welcher Position deine Eingabe steht.
  7. Sobald das definitve Startdatum für deine Weiterentwicklung feststeht, wirst du darüber informiert. Das Ting-Geld wird dir jeweils am 7. jeden Monats überwiesen.
  8. Ist dein Vorhaben abgelehnt worden, wird dir das mit den Kommentaren der Prüfer:innen per E-Mail mitgeteilt. Es besteht die Möglichkeit, eine erneute Eingabe einzureichen oder die persönlich einbezahlten Beiträge dafür zu verwerden.  Das ausbezahlte Ting-Geld darf jedoch den Maximalbetrag pro Mitgliedschaft (CHF 15’000 bzw. CHF 7’500) nicht übersteigen. 

Der Prüfungs-Prozess einer Eingabe ist automatisiert und funktioniert wie folgt:

  1. Die Prüfer:innen sehen die zu prüfenden Eingaben, wenn sie eingeloggt sind. Die zu bearbeitenden Eingaben werden in einer Liste auf der Seite «Wirkung» dargestellt.
  2. Die zu prüfende Eingabe ist im Prüfungsformular ersichtlich, kann also am selben Ort geöffnet, gelesen und bewertet werden.
  3. Die drei Kriterien sind; positive Wirkung auf Lebenssituation und Biographie, Mehrwert für die Gesellschaft und Ethisch vertretbar, sprich gesetzeskonform und nicht diskriminierend.
  4. Alle Kriterien werden einzeln mit einer Skala von 1 bis 5 oder «Unklar» bewertet und können/sollen begründet werden. Eine generelle Befürwortung oder Ablehnung der Eingabe gibt es nicht. Siehe dazu den FAQ-Artikel «Was gibt es bei einer Eingabe-Prüfung zu beachten?».
  5. Sobald die Eingabe älter als 20 Tage ist und mindestens von fünf Prüfer:innen geprüft wurde, wird die Eingabe automatisch mit dem Algorithmus bewertet und anhand des Resultats bewilligt oder abgelehnt. Für mehr Infos siehe dazu den FAQ-Artikel «Der Bewertungs-Algorithmus».
  6. Steht die Entscheidung, werden alle Kommentare der Prüfer:innen für die Antragssteller:in automatisch in der Ansicht der Eingabe sichtbar.
  7. Der Zustand einer Eingabe (In Bearbeitung | Bewilligt | Abgelehnt) kann vom Mitglied, das den Antrag gestellt hat, in der Web-App auf der Seite «Wirkung» eingesehen werden.
  8. Einmal im Monat werden die bewilligten Eingaben in der Timeline eingeplant und das voraussichtliche Startdatum (noch nicht definitiv) wird der Antragssteller:in automatisch mitgeteilt.

Das Gremium besteht aus freiwilligen Prüfer:innen (Mitgliedern). Jedes Mitglied kann Prüfer:in werden.

Hier mehr Details zur Entscheidung bei einer Eingabe.

Steuern & Sozialabgaben

Ja, der Trägerverein «Verein Grundeinkommen» ist eine gemeinnützige und steuerbefreite Organisation mit Sitz in Basel. 
Beiträge an Ting können (gem. OR) von den Steuern abgezogen werden.

Ja, die bezogenen Beträge musst du als Einkommen versteuern. Bitte beachte, dass du das Ting-Geld in der Steuererklärung nicht unter «Erwerbseinkommen» (unselbständig, selbständig) deklarierst, sondern unter «Übrige Einkünfte und Gewinne». Sonst wird es von den kantonalen Ausgleichskassen automatisch als AHV-pflichtig behandelt.

Ausnahme: Wenn du mit dem Geld nur deinen minimalen Lebensbedarf deckst und kein weiteres Einkommen hast, dann solltest du individuell mit der kantonalen Steuerbehörde abklären, ob der Förderbeitrag eine steuerfreie Unterstützungsleistung ist. Diese unterliegen weder der Einkommens- noch der Schenkungssteuer. Beachte: Der «minimale Lebensbedarf» ist kantonal unterschiedlich definiert.

Rechtliches

Wir versprechen keine Gewinne/Renditen, wir machen durch ein Umlageverfahren den Bezug von zeitlich begrenzten monatlichen Ting-Geldern möglich. Ab einer tiefen vierstelligen Mitgliederzahl kann Ting ohne zusätzliches Wachstum betrieben werden. Es gibt keine Pyramidenstruktur, die Initianten profitieren nicht vom Wachstum der Community. Es gibt keine Ausschüttungen (Provisionen), die abhängig von neuen Mitgliedern sind. 

Mehr dazu hier.

Nein. Das einbezahlte Geld gehört dem gemeinnützigen Verein Grundeinkommen und die Verwendung jeglicher Gelder des Vereins ist zweckgebunden und wird in den Statuten geregelt. Sie unterliegt der Rechenschaftspflicht externer Prüfung. Was monatlich von den Mitgliedern einbezahlt wird, wird nach Abzug der Verwaltungskosten im nächsten Monat als Ting-Geld wieder an Mitglieder in Weiterentwicklung ausbezahlt. Das restliche Geld, das die Sicherheit der Liquidität garantiert, ist auf einem Rücklagekonto hinterlegt, das ebenfalls dem gemeinnützigen Verein Grundeinkommen gehört. Die Verwendung jeglicher Gelder des Vereins ist somit zweckgebunden und wird in den Statuten geregelt. Sie unterliegt der Rechenschaftspflicht externer Prüfung.

Vereinsmitgliedschaft

Ja. Bei einer Vereinsmitgliedschaft wird das Geld direkt auf ein Konto des Vereins ausbezahlt.

Das Ting-Geld, das ein Verein bezieht, kann für alle Auslagen wie z.B Löhne, Projektkosten, Infrastrukturkosten, etc. verwendet werden. Bedingung ist lediglich, dass es mit der beschriebenen und bewilligten Eingabe in Zusammenhang steht.

Ja. Wie bei natürlichen Personen ist es wichtig, dass eine Eingabe für das Ting-Geld mit dem Zweck übereinstimmt. Bei Menschen ist das eher der Lebensweg und/oder die intrinsische Motivation, bei Vereinen eben den in den Statuten festgehaltenen Zweck.

Nein. Das geht leider nicht, denn der Auszahlungsprozess läuft für alle Mitglieder auf monatlicher Basis. Das ausbezahlte Geld kann aber angespart und für grössere Ausgaben auf einmal eingesetzt werden.